Termine + Ferien

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Infoabend Kindergarten

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Infoabend Kiga

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Infoabend Klasse 5

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FöV + Klasse 2 am Wochenmarkt* Schulkonferenz 18:00 Uhr

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Elternabend GTS Musiksaal 18:00 Uhr

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VKL Café

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  Ferienzeiten & freie Tage

Im Folgenden finden Sie die Ferienzeiten der nächten zwei Jahre.

Bite beachten Sie bei Ihrer privaten Zeitplanung diese Angaben, da aufgrund der Schulpflicht die Beurlaubung vom Unterricht nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt werden kann.

Ferienübersicht der Trossinger Schulen für das Schuljahr 2024/2025

Sommerferien  2024


Donnerstag, 25. Juli 2024 bis Freitag, 6. Sept.  2024

Unterrichtsbeginn:  Montag, 09. September 2024


Tag der Deutschen Einheit + Brückentag


Donnerstag, 03. Okt. 2024 + Freitag, 04. Okt. 2024 

Unterrichtsbeginn: Montag, 07. Oktober 2024



Herbstferien  2024


Montag, 28. Okt.  2024  bis  Donnerstag, 31. Okt.  2024

Unterrichtsbeginn:  Montag, 4. November 2023



Weihnachtsferien  2024/2025

Montag,  23. Dez. 2024  bis  Freitag, 3. Jan. 2025

Unterrichtsbeginn:  Dienstag, 7. Januar 2025



sechs bewegliche Ferientage über Fasnet


Freitag, 28. Feb. 2025  bis  Freitag, 07. März 2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 10. März 2025



Osterferien  2025


Montag, 14. April 2025  bis  Freitag, 25. April 2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 28. April 2025



Beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt


Freitag, 30. Mai 2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 02. Juni 2025



Pfingstferien  2025


Dienstag, 10. Juni 2025 bis  Freitag, 20. Juni 2025

(letzer Schultag: Freitag, 06. Juni 25)

Unterrichtsbeginn:  Montag, 23. Juni 2025



Sommerferien  2025


Donnerstag, 31. Juli 2025  bis  Freitag, 12. Sept. 2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 15. September 2025




Der Samstag ist an allen Trossinger Schulen unterrichtsfrei.
Alle Angaben ohne Gewähr!



Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung). Unterrichtsfreistellungen und Beurlaubungen, die außerhalb der o.g. Ferienzeiten liegen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in §4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin/Zeitraum an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsbefreiungen/Beurlaubungen aus Gründen einer individuellen Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.



gez. Steffen Finsterle Geschäftsführender Schulleiter der Trossinger Schulen, März 2023


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